Durch steigende Energiekosten einerseits und stetig wachsende ökologische Anforderungen von Seiten des Gesetzgebers, wird es immer wichtiger für Neubauten und Sanierungsmaßnahmen ein optimales Wärmeschutzkonzept zu entwerfen und die mögliche Nutzung von KfW-Förderprogrammen zu beachten.
Gefördert werden die Materialkosten sowie die Kosten der Handwerksleistungen für die im Zusammenhang mit der Durchführung der Wärmedämmung erforderlichen Arbeiten: Abbrucharbeiten (Abklopfen des alten Putzes, Abbruch von nicht thermisch getrennten Balkonen oder Treppenhäusern, inklusive dann notwendiger Neuerrichtung) und Entsorgung
Maßnahmen zur Wärmebrückenreduktion wie thermische Ertüchtigung bestehender Balkone/Loggien
Einbau neuer bzw. Erneuerung der Fensterbänke
Einbau bzw. Erneuerung von Rollläden/Verschattungselementen
Dämmung der Rollladenkästen
Maler- und Putzarbeiten (inklusive Stuckateurarbeiten), Fassadenverkleidung (Klinker etc.)
Austausch von Glasbausteinen durch neue Fenster oder Mauerwerk
Erneuerung Hauseingangstüren
Erneuerung der Briefkasten- und Klingelanlage
Erneuerung Windfang, Vordachkonstruktionen, Geländer und Eingangsstufen
Verlegung der Regenrohre Wiederherstellung der Außenanlage/Rabatte
Entsprechend unserer Qualifikationen sind wir berechtigt, entsprechende KFW-Anträge zu stellen. Ferner stehen wir Ihnen auch als Vor-Ort-Berater zur Verfügung.
Referenzen
H.-D. Flüchter
staatl. anerkannter Sachverständiger
Wärmedämmung mit KFW Mitteln
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